Kapitel 9 von 15

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

9.1 Feuerwehr – Die engste Partnerin des Rettungsdienstes

Die Feuerwehr ist in Deutschland die engste Kooperationspartnerin des Rettungsdienstes. In vielen Städten ist die Feuerwehr selbst Träger des Rettungsdienstes (Berufsfeuerwehr). Selbst dort, wo Rettungsdienst und Feuerwehr organisatorisch getrennt sind, arbeiten sie täglich zusammen.

Aufbau und Organisation der Feuerwehr

Die Feuerwehr gliedert sich in Berufsfeuerwehren (BF, in Städten ab ca. 100.000 Einwohner) und Freiwillige Feuerwehren (FF, in kleineren Gemeinden). Beide führen nach denselben Dienstvorschriften (FwDV).

Verband / Einheit Personalstärke (ca.) Führung durch
Staffel 1/5 = 6 Personen (Staffelführer + 5) Staffelführer
Gruppe 1/8 = 9 Personen (Gruppenführer + 8) Gruppenführer
Zug 1/2/17 = 20 Personen (Zugführer + 2 Gruppenführer + Mannschaft) Zugführer
Bereitschaft mehrere Züge (ca. 60–80 Personen) Bereitschaftsführer
Verband mehrere Bereitschaften (ab ca. 150 Personen) Verbandsführer

Führungssystem der Feuerwehr nach FwDV 100

Die Feuerwehr führt nach der FwDV 100 – derselben Grundlage, die auch für den Rettungsdienst gilt. Das erleichtert die interorganisationale Zusammenarbeit erheblich: Die Konzepte von Einsatzabschnitten, Führungskreislauf, Befehlsgebung und Führungsmitteln sind bei beiden Organisationen identisch.

Zentrale Führungsfahrzeuge der Feuerwehr:

  • ELW 1 (Einsatzleitwagen 1): Mobile Führungseinrichtung für Einsatzabschnitte; geeignet für mittlere Einsätze

  • ELW 2 (Einsatzleitwagen 2): Führungseinrichtung für den Gesamteinsatzleiter und seinen Stab bei großen Lagen; ausgestattet mit umfangreicher Kommunikationstechnik und Lagedarstellung

  • ELW 3 (in manchen Bundesländern): Für besonders große Führungsstäbe

Rechtliche Grundlage der gemeinsamen Führung

Bei gemeinsamen Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst regelt § 34 BHKG NRW die Führungsfrage: Es muss eine einheitliche Führung geben. Wer diese übernimmt, richtet sich nach der Art des Einsatzes:

Einsatzart Typische Gesamteinsatzleitung Position von LNA/OrgL
Brand mit Verletzten Feuerwehr (Einsatzleiter nach BHKG) EAL Medizinische Rettung; gleichberechtigter Partner
Technische Rettung mit Verletzten Feuerwehr (Einsatzleiter nach BHKG) EAL Medizinische Rettung
Vorwiegend medizinische Lage (z. B. MANE) LNA oder OrgL (nach einvernehmlicher Übertragung) Gesamteinsatzleiter
MANV nach Unfall Feuerwehr oder nach Absprache LNA/OrgL EAL Medizinische Rettung
LebEL / Terror Polizei (BAO-Führung) EAL Medizinische Rettung unter Polizeiführung

Praktische Zusammenarbeit Feuerwehr – Rettungsdienst

Typische Schnittstellenaufgaben, bei denen enge Abstimmung erforderlich ist:

  • Technische Rettung eingeklemmter Personen: Feuerwehr rettet, Rettungsdienst stabilisiert währenddessen. Gemeinsamer Zeitplan für Narkosebeginn und Befreiung ist essenziell.

  • Atemschutz in verrauchten Bereichen: Feuerwehr geht vor, Rettungsdienst empfängt am Ausgang.

  • Brandverletzte: Feuerwehr löscht und rettet, Rettungsdienst übernimmt an einer klar definierten Übergabestelle.

  • Strom- und Gasgefahren: Feuerwehr sichert, Rettungsdienst wartet auf Freigabe. Keine eigenständige Vorgehensweise vor Sicherheitsfreigabe!

✅ MERKHILFE

PRAXISTIPP: Als OrgL sollten Sie frühzeitig Kontakt zum Einsatzleiter der Feuerwehr aufnehmen und klären: Wer führt den Gesamteinsatz? Welchen Funkkanal verwenden wir gemeinsam? Wo ist der gemeinsame Führungsstandort (ELW)?

9.2 Polizei – Führung bei Lagen mit Tätern

Bei allen Einsätzen, bei denen eine aktive Gefahr durch Täter besteht (Amok, Terror, Geiselnahme, Schusswaffengebrauch), übernimmt die Polizei die Gesamteinsatzleitung. Für LNA und OrgL ist das Verständnis der Polizeistruktur und -logik unverzichtbar, um effektiv zusammenzuarbeiten.

Grundzüge der Polizeiführung

Die Polizei führt nach eigenen Dienstvorschriften (PDV 100) und hat eine fundamental andere Führungsphilosophie als die Feuerwehr:

Merkmal Feuerwehr / Rettungsdienst Polizei
Gliederungstiefe Hoch (viele Unterebenen) Gering (wenige Unterebenen)
Gliederungsbreite Begrenzt (max. 5 EA) Hoch (bis zu 9 EA möglich)
Führungsprinzip Auftragstaktik mit klarer Hierarchie Zentrale Steuerung mit direkter Kommunikation
Führungsunterstützung ELW 1/2, Führungsstab Führungsstab (erst ab BAO Phase 2)
Reaktionszeit bei Lageeskalation Strukturaufbau dauert Schnelle Eskalation über BAO-Phasen möglich

BAO – Besondere Aufbauorganisation der Polizei

Die BAO ist die erweiterte Führungsstruktur, die die Polizei bei besonderen Einsätzen aufbaut. Sie kennt in NRW zwei Phasen:

BAO-Phase Beschreibung Führungsunterstützung Typische Lage
Phase 1 Örtliche Polizeikräfte unter einem Polizeiführer; keine aufgebaute Stabsstruktur; schnell einsatzbereit Nur der Polizeiführer selbst – kein Stab Erste Minuten nach Ausruf LebEL; Amoktat im laufenden Geschehen
Phase 2 Polizeiführer mit vollständig aufgebautem Führungsstab; strukturierte Lagearbeit; Abschnittsbetreuer für die einzelnen EA Vollständiger Stab (Lage, S1–S6-ähnlich) Wenn die Lage sich stabilisiert hat; Geiselnahme mit Verhandlungen; länger andauernde Terrorlage

Abschnittsbetreuer als Verbindungsorgane

Da die Polizei mit hoher Gliederungsbreite (viele EA) aber geringer Tiefe führt, setzt sie Abschnittsbetreuer ein. Diese Beamten sind jeweils einem Einsatzabschnitt zugeordnet und halten ständige Funkverbindung zur Abschnittsleitung und zum Führungsstab. Sie sorgen für:

  • Schnelle Informationsübermittlung zwischen Einsatzabschnitt und Führungsstab

  • Weiterleitung von Befehlen aus dem Führungsstab in den Abschnitt

  • Rückmeldung von Lageentwicklungen aus dem Abschnitt an den Stab

ℹ️ HINWEIS

Als OrgL im EA Medizinische Rettung: Lernen Sie frühzeitig den für Sie zuständigen Abschnittsbetreuer kennen. Über ihn haben Sie den direkten Draht zur Polizeiführung – ohne den langen Weg über die eigene Hierarchie gehen zu müssen.

Einheitliches Lagebild mit der Polizei

Das gemeinsame Lagebild ist die wichtigste Grundlage erfolgreicher interorganisationaler Führung. Ohne ein gemeinsames Lagebild handeln Polizei und Rettungsdienst aneinander vorbei. Folgende Maßnahmen fördern das gemeinsame Lagebild:

  • Frühzeitige Entsendung von Verbindungspersonen: OrgL oder ein Beauftragter nimmt Platz im Polizeistab und bringt medizinische Lageinfos ein.

  • Gemeinsamer Lagekartentisch (wenn möglich): Alle Einsatzabschnitte und Patientenströme auf einer Karte sichtbar für alle Beteiligten.

  • Regelmäßige Lagebesprechungen: Mindestens alle 30 Minuten gemeinsame Kurzbesprechung zwischen Gesamteinsatzleiter, LNA und OrgL.

  • Klare Regelung: Was kommuniziert der OrgL an die Polizeiführung? Was behält der LNA intern? Keine Doppelmeldungen, keine Informationslücken.

🟡 MERKSATZ

Verbindungspersonen sind Gold wert. Entsenden Sie frühzeitig eine Verbindungsperson zur Polizei – und akzeptieren Sie auch eine Polizei-Verbindungsperson in Ihrer Abschnittsleitung. Gemeinsames Lagebild rettet Menschenleben.

9.3 Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) – Der Staat als Fachbehörde

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist der staatliche Arm des Gesundheitswesens. Er umfasst in erster Linie die Gesundheitsämter auf Kreisebene sowie die Landesgesundheitsämter und auf Bundesebene das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Im Alltag ist der ÖGD für den Rettungsdienst wenig sichtbar. Bei bestimmten Einsatzarten wird er jedoch zur zentralen Koordinationsbehörde.

Wann wird der ÖGD zur führenden Behörde?

Lage Rolle des ÖGD Rolle von LNA / OrgL
Infektionslagen / Ausbrüche (IfSG) Koordiniert Meldewege, Isolierungsmaßnahmen, Laborkette, Pressearbeit Medizinische Versorgung der Erkrankten; Beratung des Gesundheitsamts
Quarantänemaßnahmen Anordnung und Überwachung von Quarantäne nach IfSG Unterstützung bei Transport, Unterbringung, Schutzausrüstung
Seuchenlagen / Pandemie Gesamtkoordination auf Landkreisebene; Krisenstab LNA im Krisenstab als medizinischer Fachberater (bekanntes Beispiel: COVID-19)
Massenintoxikationen Ermittlung des Giftstoffs, Expositionsabklärung Medizinische Versorgung, Koordination mit Giftnotruf
Lebensmittelvergiftungen bei Veranstaltungen Epidemiologische Ermittlung Versorgung der Erkrankten

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Grundlagen für LNA und OrgL

Das IfSG regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Für LNA und OrgL sind folgende Aspekte relevant:

  • Meldepflicht: Bestimmte Erkrankungen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden (§ 6 IfSG). Als LNA haben Sie im Einsatz eine praktische Meldepflicht, wenn Anzeichen einer meldepflichtigen Erkrankung vorliegen.

  • Maßnahmen nach IfSG: Das Gesundheitsamt kann Isolierung, Quarantäne und Beobachtung anordnen (§§ 28–31 IfSG). Diese Anordnungen können Einsatzkräfte direkt betreffen.

  • Schutzmaßnahmen: Der IfSG-Vollzug liegt beim Gesundheitsamt, aber die praktische Umsetzung (Transport, Schutzausrüstung) obliegt dem Rettungsdienst.

✅ MERKHILFE

PRAXISTIPP: Speichern Sie sich die Notfallkontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamts und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes des ÖGD. Bei einem MANE-Einsatz (Massenanfall von Erkrankten) in einem Altenheim oder einer Schule ist das Gesundheitsamt oft der erste Ansprechpartner – noch vor der Leitstelle.

9.4 Krankenhäuser und die Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP)

Das Krankenhaus ist das Ziel jedes MANV-Transports. Wie gut ein Krankenhaus auf den plötzlichen Massenanfall vorbereitet ist, entscheidet mit darüber, ob Patienten überleben. Der OrgL und der LNA müssen die Funktionsweise des KAEP kennen, um die Patientenverteilung sinnvoll zu steuern.

Was ist der KAEP?

Der Krankenhausalarm- und Einsatzplan (KAEP) ist der interne Notfallplan eines Krankenhauses für besondere Einsätze und Schadensereignisse. Er regelt:

  • Wer alarmiert wird bei einem MANV? (Alarmierungskette, Rufnummern, Pager, Apps)

  • Wie viele Zusatzkapazitäten können in welchem Zeitfenster aktiviert werden?

  • Welche Patientengruppen kann dieses Krankenhaus aufnehmen (Traumazentrum-Level, Intensivkapazitäten)?

  • Wo ist der MANV-Aufnahmebereich? (oft gesondert vom normalen Notfalleingang)

  • Wie erfolgt die Kommunikation mit dem OrgL und der Leitstelle?

  • Was passiert mit bestehenden Patienten? (Entlassung, Umlagerung, OP-Verschiebung)

Phasen des Krankenhausalarmsystems

Phase Bezeichnung Maßnahmen im Krankenhaus Auslöser
Phase 1 Erhöhte Bereitschaft / Voralarm Schlüsselpersonal informieren, Betten freiräumen, Vorbereitungen treffen Voranmeldung durch Leitstelle oder OrgL; absehbarer MANV
Phase 2 Interner Großalarm Alle verfügbaren Kräfte des Hauses mobilisieren; Operationen verschieben; Notaufnahme vorbereiten Direkter MANV mit zu erwartenden Transporten
Phase 3 Externer Großalarm / Vollalarm Freies Personal per Rufbereitschaft/Rückruf einbestellen; volle Kapazitätserweiterung Sehr großer MANV; viele Patienten in kurzer Zeit

CAVE: Krankenhauskapazität ist nicht gleich Aufnahmebereitschaft

Ein Krankenhaus meldet im IG NRW seine theoretischen Kapazitäten. Die tatsächliche Aufnahmebereitschaft in einem MANV kann jedoch eingeschränkt sein, wenn:

  • Der Krankenhausbetrieb bereits voll ausgelastet ist (reguläre Notaufnahme überfüllt)

  • Personal fehlt (Nacht- und Wochenenddienst reduziert)

  • Das Haus gerade selbst einen KAEP aktiviert hat und Personal gebunden ist

  • Bestimmte Spezialkapazitäten (Neurochirurgie, Intensiv) bereits belegt sind

🔴 WICHTIG

Als OrgL verlassen Sie sich nicht blind auf IG-NRW-Meldungen. Rufen Sie bei kritischen Patienten direkt im Krankenhaus an und bestätigen Sie die Aufnahmebereitschaft für die spezifische Verletzung. Eine 'freie Kapazität' im System bedeutet nicht automatisch, dass Schockraum und OP-Saal bereit sind. Lassen Sie gegebenenfalls über die Leitstelle eine aktuelle Aufnahmebereitschaft mit Sichtungskategorien abfragen.

Voranmeldung und Patientenübergabe

Jeder Transport zu einem Krankenhaus sollte vorangemeldet werden. Eine gute Voranmeldung enthält:

  • Anzahl der Patienten, die in den nächsten Minuten / Stunden eintreffen

  • Sichtungskategorie(n) der Patienten

  • Grobe Verletzungsmuster (stumpf, penetrierend, Brand, CBRN, etc.)

  • Besonderheiten (Kinder, kontaminiert, beatmungspflichtig, etc.)

  • Voraussichtliche Eintreffzeit des ersten RTW

9.5 Hilfsorganisationen als Partner im Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Die großen deutschen Hilfsorganisationen – DRK, MHD, JUH, ASB und DLRG – sind in vielen Landkreisen nicht nur Träger des Rettungsdienstes, sondern auch Betreiber von Katastrophenschutzeinheiten. Als OrgL und LNA arbeiten Sie täglich mit ihnen zusammen.

Im gemeinsamen Einsatz gelten dieselben Führungsprinzipien wie beim eigenen Personal. Der OrgL führt alle eingesetzten Ressourcen im EA Medizinische Rettung – unabhängig davon, welcher Organisation sie angehören. Hierarchien innerhalb der Hilfsorganisationen treten im Einsatz zurück hinter die Führungsstruktur des Gesamteinsatzes.S

9.6 Betreuungsdienst – Psychosoziale Versorgung und medico-soziale Begleitung

Die Versorgung an einer Großschadenslage endet nicht mit dem letzten Transportfahrzeug. Viele Betroffene sind körperlich unverletzt – aber psychisch destabilisiert, desorientiert oder auf praktische Unterstützung angewiesen, die der Rettungsdienst strukturell nicht leisten kann. Genau hier setzt der Betreuungsdienst an.

Der Betreuungsdienst ist ein eigenständiger Bereich des Bevölkerungsschutzes und wird von den anerkannten Hilfsorganisationen – DRK, ASB, MHD, JUH und weiteren Trägern – vorgehalten. Er erbringt medico-soziale Leistungen für Menschen, die von einem unerwarteten Ereignis betroffen sind, sich aber nicht in einer unmittelbaren medizinischen Notlage befinden. Diese Abgrenzung ist konzeptionell entscheidend: Wo der Rettungsdienst behandelt, begleitet, betreut und stabilisiert der Betreuungsdienst – psychosozial und praktisch, nicht klinisch-medizinisch.

Als OrgL sollten Sie den Betreuungsdienst nicht als nachgeordnete Aufgabe verstehen. Sein frühzeitiger Einsatz entlastet die medizinischen Strukturen erheblich: Gehfähige, orientierungslose Betroffene blockieren sonst RTW-Ressourcen, verzögern die Triage und verlassen unkontrolliert die Einsatzstelle – mit allen logistischen und forensischen Konsequenzen. Fordern Sie den Betreuungsdienst parallel zum medizinischen Einsatzabschnitt an, richten Sie eine dedizierte Betreuungsstelle ein und klaren Sie die Führungsverantwortung von Beginn an.

Leistungsübersicht des Betreuungsdienstes

Leistungsbereich Leistungsbeschreibung Relevanz für LNA / OrgL
Soziale Betreuung – Begleitung Begleitung Betroffener durch die akute Situationsphase; emotionale Stabilisierung, Orientierungshilfe, Beruhigung; Verhinderung von Panik und Desorientierung Entlastet Rettungsdienst von nicht-medizinischen Betreuungsaufgaben; verhindert unkontrolliertes Verlassen der Einsatzstelle
Betreuung besonders Hilfebedürftiger Spezialisierte Betreuung für Kinder, ältere Menschen, Personen mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf; Begleitung vulnerabler Gruppen bis zur Übergabe an weiterführende Hilfestrukturen Triage-relevante Information: Pflegebedürftige Patienten können als SK-III falsch eingestuft werden – Betreuungsdienst übernimmt die nicht-medizinische Begleitung
Information und Aufklärung Weitergabe lagebezogener Informationen an Betroffene (was ist passiert, was passiert als nächstes, wohin können sie sich wenden); aktive Kommunikation zur Reduzierung von Unsicherheit Reduziert Anfragen an LNA / OrgL; verhindert Fehlinformationen und Fehleinsatz von Betroffenen als Spontanhelfende
Registrierung Betroffener Systematische Erfassung von Betroffenen (Name, Verbleib, ges. Zustand); Unterstützung der Vermisstensuche und Angehörigeninformation; datenschutzkonforme Dokumentation Wichtig für Gesamtlagebild und spätere Dokumentation; entlastet Polizei bei der Personenfeststellung
PSNV-B (Betroffene) Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene und Angehörige: Akutintervention bei akuter Belastungsreaktion, Krisenbegleitung, Vermittlung in weiterführende psychosoziale Hilfen Frühzeitig anfordern – nicht erst wenn akute Belastungsreaktionen eskalieren; OrgL koordiniert Einsatz der PSNV-B parallel zum medizinischen Einsatzabschnitt
PSNV-E (Einsatzkräfte) Psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte während und nach belastenden Einsätzen; Demobilisierung, CISM-Erstmaßnahmen, Vermittlung in weiterführende Betreuung Führungsaufgabe: LNA und OrgL tragen Verantwortung für das Wohlbefinden der eigenen Kräfte; PSNV-E frühzeitig einplanen (vgl. Kap. 14)
Verpflegung Versorgung von Betroffenen und Einsatzkräften mit Speisen und Getränken; Betrieb mobiler Verpflegungsstrukturen (Feldküchen, Ausgabestellen); oft durch eigenständige Verpflegungseinheiten Bei länger anhaltenden Lagen (> 4 Stunden) essenziell für Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte; Logistik frühzeitig einplanen
Koordination ungebundener Helfer Strukturierte Erfassung, Einweisung und Führung spontan eintreffender ungebundener Helfer; Zuweisung zu sinnvollen Aufgaben; Verhinderung von Eigeninitiative ohne Koordination OrgL definiert Einsatzbereich und übergibt Führung an Betreuungsdienstleitung; verhindert Chaos durch unkontrollierte Helfer an der Einsatzstelle
Unterstützende Pflegeleistungen Einfache unterstützende Pflegehandlungen nach Anweisung von Fachkräften (z. B. bei Ausfall ambulanter Pflege im Ereignisgebiet); kein Ersatz für medizinische Behandlung Relevant bei längeren Lagen und bei Betroffenen aus Pflegeeinrichtungen; klare Abgrenzung zur medizinischen Versorgung durch LNA sicherstellen

✅ TIPP – Führungspraxis

Richten Sie bei jedem größeren MANV eine dedizierte Betreuungsstelle als eigenständigen Einsatzabschnitt ein – räumlich getrennt vom Behandlungsplatz, aber in Ihrer Führungsstruktur integriert. Die Betreuungsdienstleitung erhält einen klaren Auftrag, eine Ressourcenzuweisung und einen Kommunikationskanal zu Ihnen. Ohne diese Struktur werden Betroffene zu einem unkontrollierbaren Faktor im Einsatzgeschehen. Mit ihr werden sie zu einem verwaltbaren Einsatzsegment.

9.7 Technisches Hilfswerk (THW) – Technik für besondere Lagen

Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine Bundesbehörde und spezialisiert auf technische Hilfe bei Katastrophen und Notlagen. Im Rettungsdienst-MANV-Kontext ist das THW vor allem als logistischer und technischer Partner relevant.

THW-Fachgruppe Relevanz für LNA / OrgL
Fachgruppe Beleuchtung Ausleuchtung der Einsatzstelle bei Nacht- und Dunkellagen – unverzichtbar für Triage und Behandlung
Fachgruppe Führung/Kommunikation Unterstützung der Einsatzkommunikation; Aufbau von Netzwerken und Fernmeldetechnik
Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen Bei Hochwasser: Entwässerung von Unterführungen, Kellern, Krankenhäusern
Fachgruppe Ortung Suche nach Verschütteten; wichtig bei Einsturz, Explosion
Ortsverband allgemein Transport, Absperrung, Materialtransport, logistische Unterstützung

✅ MERKHILFE

PRAXISTIPP: Wenn Sie bei einem Nacht-MANV keine adäquate Beleuchtung haben, ist die Triage massiv eingeschränkt. Fordern Sie THW-Beleuchtung frühzeitig an – über die Leitstelle. THW-Kräfte sind in allen Landkreisen verfügbar und kommen oft schneller als erwartet.

9.8 Bundeswehr und zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMKA)

Die Bundeswehr kann auf Anforderung im Rahmen der Amtshilfe (Art. 35 GG) bei Katastrophen und anderen zivilen Notlagen eingesetzt werden. Mit der Zeitenwende 2022 (Russlands Angriff auf die Ukraine) hat die Landes- und Bündnisverteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stark an Bedeutung gewonnen – mit direkten Konsequenzen auch für den Katastrophenschutz.

Rechtliche Grundlage der Amtshilfe

Art. 35 GG ermöglicht:

  • Art. 35 Abs. 1 GG: Allgemeine Amtshilfe zwischen Behörden des Bundes und der Länder – auch im Alltag.

  • Art. 35 Abs. 2 GG: Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen auf Anforderung des betroffenen Landes.

  • Art. 35 Abs. 3 GG: Bundesweiter Einsatz der Bundeswehr auf Anforderung der Bundesregierung bei überregionalen Naturkatastrophen oder besonderen Unglücksfällen.

Was kann die Bundeswehr im MANV leisten?

Bundeswehr-Ressource Mögliche Unterstützung Besonderheit
Sanitätspersonal (Stabsärzte, Sanitätssoldaten) Ärztliche Unterstützung bei Personalengpässen; Unterstützung des LNA Gut ausgebildet; kennen Triage-Konzepte aus militärischem Kontext (TCCC)
Bundeswehrkrankenhäuser (z. B. Berlin, Hamburg, Koblenz, Ulm) Aufnahme von Patienten; Spezialbehandlung Haben besondere Kapazitäten; können für Massenanfall aktiviert werden
Sanitätsmaterial und Fahrzeuge Krankentransportwagen der Bundeswehr (KrKw), Sanitätsfahrzeuge Ergänzt zivile Ressourcen bei großen Lagen
Logistik Transport, Materialnachschub, Verpflegung Besonders bei länger anhaltenden Lagen wertvoll
Hubschrauber (SAR, MEDEVAC) Lufttransport von Patienten Bei unzugänglichem Gelände; Search and Rescue (SAR)

Zivil-militärische Koordination in der Praxis

Die Koordination erfolgt über sogenannte Verbindungskommandos. In jedem Wehrbereich gibt es Verbindungspersonen, die den Kontakt zwischen Bundeswehr und zivilen Behörden herstellen. Der Weg einer Anforderung ist:

  • Gebietskörperschaft (Kreis) stellt Anforderung an das Land

  • Land prüft und leitet weiter an den Wehrbereich / die Bundeswehr

  • Bundeswehr entscheidet über Verfügbarkeit und Entsendung

Dieser Weg dauert – in der Regel mindestens einige Stunden, oft länger. Bundeswehr-Ressourcen sind keine First-Responder-Kräfte. Sie ergänzen und entlasten bei anhaltenden großen Lagen.

ℹ️ HINWEIS

Die Planungen für eine engere zivil-militärische Zusammenarbeit im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung (Stichwort: Operationsplan Deutschland, OPLAN DEU) werden derzeit ausgebaut. Als Führungskraft des Rettungsdienstes sollten Sie diese Entwicklungen verfolgen.

9.9 Schnittstellenmanagement – Das Prinzip der Verbindungspersonen

Das größte Risiko in interorganisationalen Einsätzen ist nicht fehlendes Wissen oder fehlende Ressourcen – es ist das Fehlen von Kommunikation zwischen den Organisationen. Verbindungspersonen sind das bewährteste Mittel, um dieses Risiko zu reduzieren.

Was macht eine gute Verbindungsperson?

  • Sie ist physisch beim Partner-Stab / der Partner-Führungsebene anwesend.

  • Sie hat Entscheidungsbefugnis im Rahmen ihres Auftrags oder direkten Draht zur Führungskraft.

  • Sie kennt beide Systeme – die eigene Organisation UND die Organisation, zu der sie entsandt ist.

  • Sie kommuniziert aktiv und proaktiv – nicht nur auf Anfrage.

  • Sie meldet zurück: Was läuft beim Partner? Was braucht der Partner von uns?

Verbindungspersonen in der Einsatzpraxis

Von Zu Aufgabe der Verbindungsperson
OrgL / EA Med. Rettung Polizeiführungsstab Medizinische Lageinfo liefern; Ressourcenbedarf kommunizieren; Informationen über Täter und Gefahrenlage empfangen
OrgL / EA Med. Rettung Einsatzleitung Feuerwehr Medizinische Ressourcen koordinieren; Patientenströme abstimmen; technische Rettung synchronisieren
Polizei EA Med. Rettung (OrgL) Sicherheitslage kommunizieren; Zonenfreigaben weitergeben; Anforderungen der Polizei an Rettungsdienst übermitteln
Feuerwehr EA Med. Rettung (OrgL) Technische Lage kommunizieren; Übergabestellen für Patienten klären; Gefahren kommunizieren
OrgL Leitstelle Ressourcenbedarf; Krankenhauskapazitäten; Lagestatus übermitteln

🟡 MERKSATZ

Eine Verbindungsperson, die sitzt und wartet, ist wertlos. Eine Verbindungsperson, die aktiv kommuniziert und Brücken baut, kann im Einsatz den entscheidenden Unterschied machen.

ZUSAMMENFASSUNG – KAPITEL 9

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Feuerwehr führt nach FwDV 100 – dieselbe Grundlage wie der Rettungsdienst.
    § 34 BHKG regelt die einheitliche Führung bei gemeinsamen Einsätzen.

  • Polizei führt bei LebEL und Lagen mit Tätern die Gesamteinsatzleitung; BAO Phase 1 (ohne Stab) und Phase 2 (mit Stab); Verbindungspersonen sind Schlüssel.

  • ÖGD (Gesundheitsamt) koordiniert Infektionslagen nach IfSG; LNA dient als medizinischer Fachberater.

  • KAEP: Krankenhäuser haben drei Alarmphasen; Kapazitäten im IG NRW prüfen – aber kritische Fälle immer direkt bestätigen.

  • THW liefert Beleuchtung, Logistik und Technik – frühzeitig anfordern.

  • Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe unterstützen – kein First-Responder, aber wertvolle Verstärkung bei anhaltenden großen Lagen.

  • Betreuungsdienst (DRK, ASB, MHD, JUH u. a.) entlastet den Rettungsdienst: dedizierte Betreuungsstelle einrichten, PSNV-B und -E frühzeitig anfordern, Registrierung der Betroffenen sicherstellen.

Verbindungspersonen sind das effektivste Mittel gegen Schnittstellenprobleme – frühzeitig einsetzen.

📋 FALLBEISPIEL – Kapitel 9 | Interorganisationale Zusammenarbeit

AUSGANGSLAGE: Dienstagvormittag, 09:50 Uhr. In einem mittelständischen Chemiebetrieb am Stadtrand tritt in der Produktionshalle nach einer Havarie an einer Rohrleitung eine unbekannte Substanz aus. 23 Mitarbeiter melden Augen- und Atemwegreizungen, 4 davon sind nicht mehr gehfähig. Die Werkfeuerwehr hat erste Maßnahmen eingeleitet und den Bereich gesperrt, die Berufsfeuerwehr ist mit 2 Löschzügen und dem ABC-Zug auf Anfahrt (ETA 4 Minuten). 3 RTW, 1 NEF sowie OrgL und LNA sind alarmiert. Die Polizei hat die Zufahrtsstraße gesperrt und fragt über Funk nach dem weiteren Vorgehen. Das Werksgelände hat nur eine Zufahrt. Der Werkssicherheitsbeauftragte steht vor Ihnen und sagt: 'Ich weiß noch nicht, was das für ein Stoff ist – das Sicherheitsdatenblatt suchen wir gerade.'

AUFGABE 1 – Führungsstruktur bei interorg. Lagen (9.1/9.2): Welche Organisation übernimmt die Gesamteinsatzleitung – und warum? Wie positioniert sich der OrgL in dieser Führungsstruktur? Welche Absprachen müssen in den ersten 5 Minuten zwischen Feuerwehrleitung, Polizei und OrgL/LNA getroffen werden?

AUFGABE 2 – Zonierung und Zugangskontrolle (9.1): Die Feuerwehr richtet Gefahrenzonen ein, bevor die Substanz identifiziert ist. Welche Konsequenz hat das für Ihren Einsatz als LNA und OrgL? Wo können Sie die Patientenablage einrichten – und wer entscheidet darüber? Was ist zu tun, wenn Feuerwehr und OrgL unterschiedliche Vorstellungen über den Standort der Patientenablage haben?

AUFGABE 3 – Schnittstellenmanagement (9.8): Identifizieren Sie in diesem Szenario alle Schnittstellen, an denen Informationsverlust oder Fehlkoordination entstehen kann. Welche Verbindungspersonen würden Sie einsetzen – wohin, mit welchem Auftrag und mit welchen Kommunikationsmitteln? Wie sichern Sie, dass alle Führungsebenen dasselbe Lagebild haben?

AUFGABE 4 – Krankenhauskoordination und KAEP (9.4): Vier Patienten sind nicht gehfähig. Substanz unbekannt. Welche Informationen brauchen die aufnehmenden Krankenhäuser zwingend vor der Übergabe? Was kommunizieren Sie bereits jetzt an die Leitstelle für die Krankenhausvormeldung – und was können Sie noch nicht sagen? Wann aktivieren Sie proaktiv den KAEP des nächsten geeigneten Krankenhauses?

AUFGABE 5 – Polizei und BAO (9.2): Die Polizei möchte das gesamte Werksgelände für eine Spurensicherung sperren – ein Mitarbeiter hat angedeutet, die Havarie könnte vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Gleichzeitig brauchen Sie für den Patientenabfluss eine freie Zufahrt. Wie verhalten Sie sich? Wer hat Vorrang – und gibt es überhaupt Vorrang, oder muss eine Lösung gefunden werden? Mit wem sprechen Sie?

AUFGABE 6 – Nachbereitung (9.8): 2 Stunden nach dem Einsatz stellt sich heraus, dass durch einen Kommunikationsfehler zwischen Feuerwehr und OrgL zwei Patienten mit möglicher Kontamination ohne vorherige Dekontamination ins Krankenhaus transportiert wurden. Wie gehen Sie mit diesem Fehler um – kurzfristig und mittelfristig? Welches Instrument der systematischen Nachbesprechung kennen Sie aus Kapitel 15?

HINWEIS: Dieses Fallbeispiel eignet sich für eine Gruppenübung im Rollenspiel: Teilen Sie die Gruppe auf in OrgL, LNA, Feuerwehrleitung, Polizeiführer und Werkssicherheit. Jede Rolle erhält eine separate Kurzinformation, die die anderen nicht kennen. Ziel ist nicht die perfekte Lösung, sondern das Erleben von Kommunikationsbarrieren unter realistischen Bedingungen.

Lernfragen zur Selbstkontrolle

  • Was regelt § 34 BHKG NRW für gemeinsame Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst? Wer führt den Gesamteinsatz, und welche Position nehmen LNA und OrgL ein?

  • Erklären Sie den Unterschied zwischen BAO Phase 1 und Phase 2 der Polizei. Warum ist es für den OrgL wichtig, diese Unterscheidung zu kennen?

  • Welche Aufgaben übernimmt das Gesundheitsamt bei einem Massenanfall von Erkrankten (MANE) durch eine Infektionskrankheit? Wie arbeiten LNA und Gesundheitsamt zusammen?

  • Was ist der KAEP und welche drei Alarmphasen kennt er? Was bedeutet Phase 3 für den Krankenhausbetrieb?

  • Warum reicht es nicht aus, nur auf die Kapazitätsanzeige im IG NRW zu vertrauen? Nennen Sie drei Gründe, warum die tatsächliche Aufnahmebereitschaft geringer sein kann.

  • Beschreiben Sie Aufgabe und Eigenschaften einer guten Verbindungsperson. Wen würden Sie als OrgL bei einem MANV nach einem terroristischen Anschlag wohin entsenden?

KAPITEL 10

Stress und Belastung im Einsatz

LERNZIELE DIESES KAPITELS

Nach dem Durcharbeiten dieses Kapitels wissen Sie:

  • Was Stress physiologisch bedeutet und wie er entsteht

  • Welche Stressoren im Rettungsdienst besonders wirksam sind

  • Wie sich akute und chronische Stressfolgen zeigen

  • Welche Techniken kurzfristig und mittelfristig helfen

  • Was PSNV ist und wann professionelle Hilfe nötig ist