Kapitel 5 von 15

Massenanfall von Verletzten (MANV)

5.1 Definition und Planungsgrundlagen

Was unterscheidet einen MANV von einem alltäglichen Großeinsatz? Die Antwort liegt nicht allein in der Zahl der Betroffenen, sondern im Verhältnis zwischen Bedarf und verfügbarer Kapazität. Nach DIN 13050:2021-10 ist ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) definiert als ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich versorgt werden kann.

Diese Normformulierung enthält eine entscheidende Konsequenz: Der MANV ist bewältigbar — er erfordert jedoch eine andere Denk- und Handlungslogik als der Regelrettungsdienst.

Der wesentliche Paradigmenwechsel besteht in der Abkehr von der Individualmedizin. Im Regelfall richtet sich jede Ressource vollständig auf einen einzigen Patienten aus. Im MANV ist diese Eins-zu-eins-Versorgung nicht mehr durchführbar. An ihre Stelle tritt das Prinzip des größtmöglichen Nutzens für die größtmögliche Anzahl von Patienten — ein Grundsatz, der medizinisch, ethisch und taktisch gleichermaßen anspruchsvoll ist und auf den wir in Kapitel 6 noch ausführlich eingehen werden.

Begriffsabgrenzung: MANV – Großschadensfall – Katastrophe

Diese drei Begriffe werden im Einsatzalltag häufig synonym verwendet, bezeichnen aber konzeptionell verschiedene Lagen:

  • MANV: Lage mit erhöhtem Patientenaufkommen, die mit den Mitteln des betroffenen Rettungsdienstbereichs — ggf. unter Hinzuziehung von SEG oder Nachbarressourcen — bewältigt werden kann. Die Infrastruktur ist funktionstüchtig.

  • Großschadensfall (Großschadensereignis): Die Kapazitäten eines einzelnen Rettungsdienstbereichs reichen nicht mehr aus; überörtliche Unterstützung wird notwendig. Dennoch bleibt die Infrastruktur weitgehend intakt.

  • Katastrophe: Ein Schadensereignis, das mit den örtlich oder überörtlich verfügbaren Kräften und Mitteln in einem überschaubaren Zeitraum nicht bewältigt werden kann und bei dem besondere behördliche Verfahrensregeln in Kraft treten. Entscheidend ist nach DIN 13050:2021-10: Der wesentliche Unterschied zwischen Massenanfall und Katastrophe ist die nicht funktionierende oder zerstörte Infrastruktur.
    Diese Unterscheidung ist nicht akademisch. Sie hat direkte Auswirkungen darauf, welche Führungsstrukturen aktiviert werden, welche Rechtsgrundlagen greifen und mit welcher Strategie du als OrgL oder LNA die Lage angehst.

Verwandter Begriff: MANE (Massenanfall von Erkrankten) — z. B. bei Seuchenlagen, Hitzewellen oder Großveranstaltungen mit vielen Erkrankten ohne direktes Trauma. Der MANE stellt besondere Anforderungen an die Diagnostik und den Infektionsschutz, folgt aber strukturell denselben Führungsprinzipien wie der MANV.

Planungsgrundlagen

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW) und der Verband der Feuerwehren in NRW (VDF NRW) haben festgelegt, dass jede Gebietskörperschaft Vorplanungen für einen MANV mit 50 Patienten treffen muss.

Planerisch angenommener Verteilungsschlüssel (klassisch):

Sichtungskategorie Bezeichnung Anteil
SK I (ROT) Akut vital bedroht → Sofortbehandlung 40 % (neu: 20%)
SK II (GELB) Schwer verletzt → aufgeschobene Behandlung 20 % (neu: 30%)
SK III (GRÜN) Leicht verletzt → spätere Behandlung 40 % (neu: 50%)

ℹ️ HINWEIS

Die neue VüH-SanBt NRW (November 2024) geht von einer anderen Verteilung aus: 20 % SK I – 30 % SK II – 50 % SK III. Welche Verteilung für Ihren Bedarfsplan gilt, entnehmen Sie dem jeweiligen Rettungsdienstbedarfsplan Ihrer Gebietskörperschaft.

5.2 Sichtung und Priorisierung

🟡 MERKSATZ

Das oberste Ziel der Erstsichtung ist radikal einfach: Finde die Roten — und sichere das Leben, bevor es verloren geht. Alles andere kommt danach.

Die Sichtungskategorien in NRW

SK Farbe Bedeutung Konsequenz
I ROT Akute, vitale Bedrohung Sofortbehandlung – diese Patienten retten Sie als erste!
II GELB Schwer verletzt / erkrankt Aufgeschobene Behandlung – nach SK I
III GRÜN Leicht verletzt / erkrankt Spätere oder ambulante Behandlung
IV BLAU Ohne Überlebenschance Betreuung / abwartende Behandlung
Tot SCHWARZ Verstorben Kennzeichnung und Absicherung

Ärztliche Sichtung vs. Priorisierung

Sichtung ist im juristischen Sinne eine ärztliche Aufgabe. In der Praxis sind Ärzte in der Erstphase jedoch nur begrenzt verfügbar.

Daher hat sich folgende Praxis etabliert:

  • Priorisierung / Vorsichtung: Nichtärztliches Rettungsdienstpersonal führt eine Vorsichtung durch (in der DIN als 'Vorsichtung' definiert, am IdF NRW als 'Priorisierung' bezeichnet). Ziel ist das schnelle Finden der SK-I-Patienten.

  • Ärztliche Sichtung: Wird durch den LNA koordiniert und von Ärzten durchgeführt. Sie ist präziser und kann aufwändigere Maßnahmen anordnen.

  • Re-Triage: Wenn sich der Zustand eines Patienten ändert, muss er neu eingestuft werden. Dies ist eine fortlaufende Aufgabe!

Gängige Sichtungsalgorithmen

Algorithmus Zielgruppe Besonderheit
START Ersthelfer / nichtärztliches Personal Einfach, schnell; bewertet Gehen, Atmung, Puls, Bewusstsein in ca. 30 Sek./Patient
mSTaRT Rettungsdienstpersonal Modifiziertes START; etwas differenzierter, weit verbreitet, aber meist abgelöst durch PRIOR
SALT Alle Einsatzkräfte US-amerikanisches System; ähnlich START; international verbreitet
PRIOR Rettungsdienstpersonal Einheitlicher, standardisierter Algorithmus für die Vorsichtung durch nicht-ärztliches Rettungsdienstpersonal, empfohlen durch das BBK (bundesweit); verfügbare Abwandlung für CBRN-Lagen

MEHR WISSEN?!

Der QR-Code bringt Sie zur Info-Seite des BBK mit vielen Details zu „PRIOR – Primäres Ranking zur Initialen Orientierung im Rettungsdienst“, auch mit weiteren interessanten Details zum Ablauf einer Sichtung.

Besuch lohnt sich!

Konsentierte Begriffe des Sichtungsprozesses – die 8. Sichtungs-Konsensus-Konferenz

Kennen Sie das? Sie rufen per Funk eine Meldung raus, irgendjemand bestätigt – und beim Nachfragen merken Sie, dass der andere ein völlig anderes Bild von der Lage hatte. Nicht weil jemand unaufmerksam war. Sondern weil derselbe Begriff in verschiedenen Rettungsdienstbereichen schlicht unterschiedlich verwendet wird. 'Vorsichtung' bedeutet in Bayern nicht dasselbe wie in NRW. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat genau deshalb einen mehrjährigen Konsensprozess angestoßen. Das Ergebnis: die Protokolle der Sichtungs-Konsensus-Konferenzen, zuletzt die 8. SiKoKon (BBK 2019/2020). Mit AWMF-Abstimmungsverfahren, allen relevanten Fachgesellschaften an Bord und verbindlichen Definitionen.

Der Sichtungsprozess – so der Konsens – besteht aus drei Schritten: Ersteinschätzung, Vorsichtung, Sichtung. Klingt selbstverständlich. Aber der Unterschied zwischen diesen drei Schritten ist juristisch und taktisch erheblich. Die folgende Liste gibt Ihnen die offiziellen Definitionen – also das, was bei einem MANV bundesweit gleich verstanden werden soll.

Die konsentierten Definitionen, die Sie kennen müssen:

Ersteinschätzung: Ersteindruck der Lage durch eine Einsatzkraft in der Phase des ersten Augenscheins, mit Abschätzung der Anzahl der exponierten Personen und einer Gefahrenanalyse als Grundlage für eine Lagemeldung an eine übergeordnete Stelle.

Vorsichtung: Vorläufige standardisierte medizinische Zustandsbeurteilung, die von Ärztinnen und Ärzten oder hierfür geschulten nichtärztlichen Einsatzkräften durchgeführt wird und der eine ärztliche Sichtung folgt. Ziel ist die schnellstmögliche Identifizierung von vitalbedrohten Patienten.

Sichtung: Ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität der medizinischen Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes. Sichtung ist ein dynamischer Prozess und erfordert eine regelmäßige Re-Evaluation.

Transportpriorität: Die im Sichtungsprozess festgestellte medizinische Erforderlichkeit für einen vorrangigen Transport von Patienten. Kennzeichnung mit schwarzem 'TP'.

Kontaminiertenablage: Besondere Form der Patientenablage bei einem CBRN-Einsatz. Dort werden kontaminierte Personen vor deren Dekontamination gesammelt und unter den besonderen Bedingungen des Schutzes der Einsatzkräfte erstversorgt.

Geschützte Patientenablage: Besondere Form der Patientenablage unter Polizeischutz bei einer lebensbedrohlichen Einsatzlage (LebEL). Konsentiert mit starkem Konsens (100 % Zustimmung).

Betreuungsbedarfserhebung: Standardisierter Handlungsablauf zur Festlegung des Betreuungsbedarfs und zur Priorisierung von Betreuungsleistungen für betroffene Personen. Der Begriff 'Betreuungssichtung' wurde ausdrücklich verworfen, da der Begriff 'Sichtung' der medizinischen Sichtung vorbehalten ist.

Und dann gibt es noch einen Begriff, den kaum jemand kennt, der aber bei CBRN-Lagen entscheidend ist: DekonPrio. Das bedeutet: Festlegung der Dekontaminationsreihenfolge. Bevor ein Patient klinisch gesichtet wird, muss in CBRN-Lagen die Reihenfolge der Dekontamination nach medizinischer Dringlichkeit geregelt sein. DekonPrio läuft also vor der klinischen Sichtung und außerhalb der Versorgungsbereiche – in voller PSA. Das funktioniert nur, wenn alle Beteiligten denselben Begriff dafür verwenden.

Ehrlich gesagt: Diese Definitionen fehlen in erstaunlich vielen Lehrwerken und Einsatzkonzepten noch immer. Als LNA oder OrgL sollten Sie die Terminologie trotzdem beherrschen. Nicht für die Prüfung. Sondern weil Sie beim nächsten überörtlichen MANV sonst vor einer Lagekarte stehen und nicht wissen, ob Ihr Gegenüber unter 'Vorsichtung' dasselbe versteht wie Sie.

Ausbildungsstandards für die Vorsichtung – Konsensvorgaben der 8. SiKoKon

Die 8. SiKoKon hat auch klare Aussagen zur Ausbildung gemacht – mit starkem Konsens, also über 95 Prozent Zustimmung. Das ist kein Wunschkonzert. Das sind verbindliche Empfehlungen, an denen sich Lehrgangsanbieter und Rettungsdienstträger messen lassen müssen.

Vorsichtung (nichtärztlich): Ausbildungsmodul 8 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie und Praxis mit Überprüfung/Erfolgskontrolle. Kompetenzerhaltung: jährlich, Schwerpunkt praktische Anwendung (4 UE).

Sichtung (ärztlich): Ebenfalls 8 UE mit Lernerfolgskontrolle. Kompetenzerhaltung jährlich (4 UE), Schwerpunkt praktische Anwendung.

Wichtig dabei: Die Lernziele für die ärztliche Sichtung umfassen ausdrücklich die Kennzeichnung Toter einschließlich SK-IV, sowie örtliche Dokumentationsverfahren. Typische Fehler kennen und vermeiden steht als eigenes Lernziel im Konsensdokument. Das ist ungewöhnlich direkt – und richtig so.

Erstversorgung – taktische Überlegungen

Sichtung und Erstversorgung werden in der Theorie häufig in einem Atemzug genannt. In der Einsatzrealität jedoch trennt sie eine entscheidende Bruchstelle: die Sichtung priorisiert, die Erstversorgung handelt. Was genau zwischen diesen beiden Momenten geschieht - wie Ressourcen zugeteilt werden, wer was tut, wann genug getan ist und wann der Transport beginnt - ist keine Frage der klinischen Medizin. Es ist eine Frage der Führung.

Rein klinische Behandlungsprotokolle (ABCDE-Schema, Atemwegsmanagement, Damage-Control-Chirurgie, Schocktherapie) gehören bewusst nicht in dieses Buch. Sie beherrschen sie bereits. Was dieses Kapitel leistet, ist etwas anderes: Es beschreibt die taktisch-organisatorische Logik der Erstversorgung - also die Führungsperspektive. Wer ist zuständig? Wie ist die Patientenablage aufgebaut? Wie werden begrenzte Ressourcen gerecht und effektiv verteilt? Und wann ist ein Patient fertig versorgt im Sinne des MANV-Konzepts?

🟡 MERKSATZ

Erstversorgung im MANV ist keine Individualmedizin unter Zeitdruck.

Sie ist das planvolle Management knapper medizinischer Ressourcen zugunsten der größtmöglichen Anzahl überlebbarer Patienten.

PEST-Rahmen

Bevor Sie die Erstversorgung im Detail betrachten, hilft es, sie in den taktischen Gesamtablauf einzuordnen. Die PEST-Regel gibt dafür einen prägnanten Orientierungsrahmen:

P Priorisierung Vorsichtung (z.B. nach PRIOR) - Finde die Roten!
E Erstversorgung LSM sicherstellen -
kein Zurückhalten von Personal oder Material!
S Soforttransporte SK-I-Patienten schnellstmöglich in geeignete Klinik
T Transport Geordneter Abtransport nach Priorität - nach gesicherter Erstversorgung

Die Erstversorgung (E) ist damit bewusst die zweite Phase - und sie blockiert alle folgenden, solange sie nicht gesichert ist. Erst wenn alle SK-I-Patienten lebensrettende Sofortmaßnahmen erhalten haben und der Soforttransport anläuft, darf der OrgL die Ressourcen in Richtung Transportorganisation verlagern.

Die Patientenablage

Die Patientenablage ist der Ort, an dem Sichtung und Erstversorgung räumlich zusammentreffen. Sie ist keine Wartezone - sie ist ein aktiver medizinischer Versorgungsbereich unter eingeschränkten Ressourcen. Ihr Aufbau ist keine Selbstverständlichkeit und keine spontane Improvisation: sie muss geplant, strukturiert und geführt werden.

Eine gute Patientenablage erfüllt folgende Mindestanforderungen:

  • Sie liegt im sicheren Bereich - also außerhalb jeder unmittelbaren Gefährdung

  • Sie ist für Transportmittel erreichbar, ohne dass Fahrzeuge die Versorgungszone kreuzen müssen

  • Sie bietet ausreichend Fläche: mindestens 4,5 m² pro liegenden Patienten plus 1,5 m² Bewegungsfläche (= 6 m² gesamt, entspricht der Faustformel des IdF NRW 2024). Richtwert für die Praxis: Patienten liegen kopfseitig an einer Materialachse, mit mindestens 2 m Abstand zwischen den Liegereihen.

  • Sie ermöglicht eine optische Übersicht - Führungskräfte müssen alle Patienten im Blick behalten können

  • Bei Möglichkeit: Witterungsschutz (Zelt, Gebäude, Unterstand)

Ist eine strukturierte Patientenablage räumlich nicht möglich, werden pragmatische Alternativen geprüft: mehrere benachbart liegende Patienten werden durch geeignete Kräfte gemeinsam betreut (= sog. „spontan gebildete Patientenablagen“); gehfähige SK-III-Patienten werden von liegenden getrennt und in einem eigenen Sammelbereich zusammengeführt. Auch gehfähige SK-III-Patienten müssen medizinisch überwacht werden. Nichts ist gefährlicher als eine unkontrollierte Gruppe grüner Patienten, von denen sich einzelne unbemerkt zu gelb oder rot verschlechtern. Ordnung im Grünen-Bereich rettet Leben - auch wenn es nicht so dramatisch wirkt.

Führung der Patientenablage

Eine Führungskraft kommt mit der Erstversorgung von etwa 10 Patienten an die Grenze des Führbaren - das entspricht rechnerisch der Führungskapazität eines Gruppenführers. Daraus folgt: Je 10 (bis max. 15) Patienten in der Patientenablage braucht es eine eigenständige Führungskraft.

Diese Führungskraft hat drei Kernaufgaben:

  1. Überblick behalten: Wo stehen die Sichtungskategorien? Wer verschlechtert sich?

  2. Ressourcen steuern: Wer hat jetzt Priorität? Welche Kräfte müssen umverteilt werden?

  3. Transport vorbereiten: Welcher Patient ist als nächstes transportfähig? Welche Klinik?

Ressourcenbedarf

Wie viele Kräfte und Fahrzeuge brauche ich für einen MANV mit 50 Patienten – um im ersten Schritt die Erstversorgung sicherzustellen? Diese Frage stellt sich OrgL und LNA unter Zeitdruck in der Initialphase - ohne dass eine exakte Lageerkundung vorliegt.

Die Antwort gibt die Faustformel des IdF NRW, die auf dem Schutzziel 40-20-40 basiert (40 % SK I, 20 % SK II, 40 % SK III):

Kategorie NA NotSan RS/RH Fahrzeug
4 Pat. SK I (40 %) 2 2 2 2 NEF + 2 RTW
2 Pat. SK II (20 %) - 1 1 1 RTW
4 Pat. SK III (40 %) - - - 2 KTW (1 pro 2 Pat.)
Gesamt je 10 Pat. 2 NA 3 NotSan 3 RS/RH 3 RTW + 2 NEF + 1 KTW

Merke: Für je 10 Patienten (Verteilung 40-20-40) wird ein Basispaket von 3 RTW, 2 NEF und 1 KTW angesetzt. Das ist die 3-2-1-Regel. Bei 50 Patienten also: 15 RTW, 10 NEF, 5 KTW - als grober Planungsansatz.

💡 HINWEIS: Flexibler Ansatz
Die 3-2-1-Regel ist eine Faustformel, kein Dogma. Lokale Konzepte und verfügbare Sonderfahrzeuge (AB-MANV, GW-San, GW-Rett) können gleichwertige Leistungen erbringen.
Ein hauptamtlich besetztes Löschgruppenfahrzeug mit Notfallrucksack kann rechnerisch als KTW-Ersatz gelten.
Ein AB-MANV ermöglicht es einem Trupp, unter Umständen RTW-Aufgaben zu übernehmen. Daher: Kenne die Ausstattung deiner lokalen Sonderfahrzeuge - sie können im Ernstfall entscheidend sein.


Neu:
Seit November 2024 hat sich die planerische Grundlage für NRW verändert. Die bisherige 40-20-40-Verteilung wird zunehmend durch das Modell 20-30-50 ersetzt (20 % SK I, 30 % SK II, 50 % SK III). Das verändert den Ressourcenansatz: mehr Ressourcen fließen in die SK-II-Versorgung. Achten Sie auf die aktuell gültige Verteilung in deinem Rettungsdienstbedarfsplan!

Was geschieht medizinisch und taktisch mit den Patienten in jeder Sichtungskategorie? Die folgende Tabelle zeigt - aus der Führungsperspektive - die taktische Konsequenz je Kategorie:

Kategorie Zustand Taktische Konsequenz Ressourcenansatz (Faustformel)
SK I - Rot Akute vitale Bedrohung Sofortbehandlung; LNA/NA priorisiert; sofortige LSM; schnellstmöglicher Transport ca. 1 NA pro 2 Pat. + 1 NotSan + 1 RTW pro Patient
SK II - Gelb Schwer verletzt/erkrankt Dringliche Behandlung; stabile Überwachung; Transportpriorität nach SK I 1 NotSan + 1 RTW; ggf. Notarztunterstützung
SK III - Grün Leicht verletzt/erkrankt Aufgeschobene Behandlung; Betreuung + Monitoring; gehfähige Patienten sammeln 1 NotSan für 5 - 8 Patienten; KTW-Transport
SK IV - Blau Ohne Überlebenschance Palliative Begleitung; keine kurativen Ressourcen; Vier-Augen-Prinzip erforderlich Betreuungskraft; kein NA/RTW gebunden

SK-I-Patienten haben eine akute vitale Bedrohung. Ohne lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) sterben sie in Minuten. Die Ressourcen fließen prioritär zu ihnen. Der LNA führt oder koordiniert die ärztliche Sichtung dieser Patienten persönlich.

Die LSM im MANV-Kontext beschränken sich bewusst auf das medizinisch Essenzielle:

  • Atemwegssicherung (Esmarch-Handgriff, Güdeltubus, supraglottische Atemwegshilfen)

  • Kritische Blutungsstillung (Tourniquet, Druckverband, Wundtamponade)

  • Thoraxentlastung bei Spannungspneumothorax

  • Lagerung: stabile Seitenlage, Schocklagerung, ggf. Vakuummatratze

Was bewusst nicht getan wird: aufwändige i.v.-Zugänge legen, ausgedehnte Wundversorgungen, Monitoring-Aufbau in der Patientenablage. Diese Maßnahmen finden im Transportmittel statt - nicht in der Ladezone oder Patientenablage.

🟡 MERKSATZ

Im MANV gilt das Prinzip der Damage Control Resuscitation:

Stabilisiere das Lebensbedrohliche - lass den Rest für das Krankenhaus.

Kein SK-I-Patient soll an der Einsatzstelle eine vollständige Notaufnahmeversorgung erhalten, wenn dadurch 3 andere SK-I-Patienten unversorgt bleiben.

SK-II-Patienten sind schwer verletzt oder erkrankt, aber aktuell nicht unmittelbar vital bedroht. Sie haben Zeit - aber nicht unbegrenzt. Ihr Zustand ist potenziell instabil. Die Konsequenz: engmaschiges Monitoring durch erfahrenes nichtärztliches Personal, rasches Eingreifen bei Zustandsverschlechterung, Transportpriorität unmittelbar nach SK I.

Eine wichtige Führungsaufgabe: SK-II-Patienten dürfen nicht in der Patientenablage vergessen werden, weil SK-I-Patienten alle Aufmerksamkeit binden. Wer die Gelben übersieht, produziert neue Rote.

SK-III-Patienten sind leicht verletzt oder erkrankt. Ihre Versorgung ist nicht dringend - aber sie ist nicht optional. Wer sie komplett unbeaufsichtigt lässt, riskiert übersehene Zustands-verschlechterungen. Gehfähige SK-III-Patienten werden in einem eigenen Sammelbereich zusammengeführt und durch eine Betreuungskraft betreut. Nichtgehfähige SK-III-Patienten verbleiben in der Patientenablage mit mindestens periodischem Monitoring.

Für die Transportorganisation haben SK-III-Patienten die niedrigste Priorität. Sie können in Gruppen durch KTW transportiert werden (1 RettSan auf bis zu 8 Patienten, in geordneter Struktur).

SK-IV ist die ethisch und taktisch anspruchsvollste Kategorie im MANV. Patienten werden als SK IV eingestuft, wenn ihre Verletzungen oder Erkrankungen unter den gegebenen Umständen nicht mit dem Leben vereinbar sind - und wenn kurative Maßnahmen Ressourcen binden würden, die für andere Patienten lebensrettend wären.

🔴 ACHTUNG
Die Zuweisung zur Sichtungskategorie SK IV ist ausschließlich ärztliche Aufgabe.

Sie soll nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen: durch mindestens eine notärztliche Einsatzkraft vor Ort, besser noch unter Beteiligung des LNA oder einer weiteren erfahrenen medizinischen Einsatzkraft.

Jede Sofortbehandlung eines SK-IV-Patienten bindet Ressourcen, die für überlebensfähige Patienten fehlen.

(Quelle: S2k-Leitlinie Katastrophenmedizin 2023, Expertenkonsens 100 %)

SK-IV bedeutet nicht, dass diese Patienten allein gelassen werden. Sie erhalten palliative Begleitung: menschliche Anwesenheit, Schmerzlinderung soweit möglich, würdevolle Betreuung. Die Führungsaufgabe des LNA ist es, diese Entscheidung transparent, dokumentiert und im Team getragen zu treffen - und Einsatzkräfte darin zu unterstützen, damit umzugehen. Auf die psychologischen Aspekte der SK-IV-Entscheidung wird im Kapitel zu Stress und Resilienz gesondert eingegangen.

Re-Triagierung

Die Sichtung ist kein einmaliger Akt, sondern ein kontinuierlicher dynamischer Prozess (S2k-Leitlinie 2023). Patientenzustände verändern sich - durch das Schadensereignis selbst, durch die Wirkung oder das Ausbleiben von Sofortmaßnahmen, durch physiologische Eigendynamik. Was beim Erstkontakt SK II war, kann zwanzig Minuten später SK I sein. Was als SK I eingestuft wurde und auf LSM angesprochen hat, kann zur SK II herabgestuft werden - und damit Ressourcen für andere Patienten freigeben.

🟡 MERKSATZ

Re-Triage ist keine Korrektur eines Fehlers.

Re-Triage ist das professionelle Anpassen einer Priorisierungsentscheidung an eine veränderte Lage.

Sie ist Pflicht - nicht Option.

Eine Re-Evaluation ist sinnvoll und geboten in folgenden Situationen:

  • Bei Übernahme der Behandlung in der Patientenablage oder am Behandlungsplatz

  • Bei sichtbarer oder gemeldeter Zustandsveränderung eines Patienten

  • Bei Transportorganisation: vor dem Transfer in die Ladezone

  • Periodisch bei allen SK-II- und SK-III-Patienten (Intervall: situationsabhängig, mindestens alle 15 - 20 Minuten)

  • Bei Eintreffen des LNA: systematische Re-Sichtung aller Patienten nach Vorsichtung

Die ärztliche Sichtung - einschließlich der Bestätigung, Herauf- oder Herabstufung von Kategorien - obliegt dem LNA bzw. den von ihm eingewiesenen Notärztinnen und Notärzten. Die Vorsichtung und das kontinuierliche Monitoring durch nichtärztliches Personal (NotSan) sind die notwendige Voraussetzung dafür, dass der LNA zeitnah informiert wird und entscheiden kann.

🔧 PRAXIS-TIPP: Zustandsmeldung standardisieren
Sorgen Sie dafür, dass Einsatzkräfte in der Patientenablage wissen, wann und wie sie eine Zustandsverschlechterung melden.
Eine einfache Vereinbarung reicht: "Wenn ein Patient sich zur nächsthöheren Kategorie verschlechtert, sofort Meldung über Funk - nicht Warten."
Was nicht gemeldet wird, existiert für dich als Führungskraft nicht.

Soforttransporte

Der Soforttransport von SK-I-Patienten ist das kritischste Zeitfenster im MANV-Ablauf. Das Ziel lautet: SK-I-Patient innerhalb einer Stunde in einer geeigneten Klinik. Je früher der Soforttransport beginnt, desto mehr Leben werden gerettet.

Die entscheidende Frage ist: Wann ist die Erstversorgung ausreichend gesichert, um Ressourcen in Richtung Transport zu verlagern? Die Antwort lautet nicht 'wenn alle Patienten versorgt sind' - denn das ist im MANV nicht erreichbar. Die Antwort lautet: wenn SK-I-Patienten stabilisiert und transportfähig gemacht wurden.

Transportfähigkeit bedeutet im MANV-Kontext bewusst weniger als im Regelrettungsdienst. Ein Schockpatient mit gesichertem Atemweg und gestillter kritischer Blutung ist transportfähig - auch wenn er kein EKG-Monitoring hat. Das EKG wird im RTW auf dem Weg ins Krankenhaus angebracht.

💡 HINWEIS: Früher Soforttransport schützt die Erstversorgung
Jeder abtransportierte SK-I-Patient gibt einen Stellplatz und Ressourcen frei.
Frühe Soforttransporte verbessern paradoxerweise die Erstversorgungssituation an der Einsatzstelle. Kräfte, die bisher SK-I-Patienten betreut haben, können dann für die SK-II-Versorgung eingesetzt werden.

Dokumentation im MANV steht in einem bewussten Spannungsverhältnis: Sie ist medizinisch, rechtlich und ethisch notwendig - aber sie kostet Zeit, die anderswo fehlt. Die Lösung ist nicht weniger Dokumentation, sondern schlanke, standardisierte Dokumentation.

Die Patientenanhängetasche (PAK) ist das zentrale Dokumentationsinstrument im MANV. Sie enthält Sichtungskategorie, Basisdaten (soweit erreichbar) und Zielkrankenhaus. Aufwändige Verlaufsdokumentationen - wie im Regelrettungsdienst üblich - sind an der Einsatzstelle nicht leistbar und auch nicht erforderlich. Sie wird rückwirkend zusammengeführt, ggf. durch Rückmeldefax des transportierenden RTW aus dem Krankenhaus.

💡 HINWEIS
Der individuelle Detailierungsgrad der Dokumentation, wie er im Regelrettungsdienst Standard ist, führt im MANV zu Zeitverzögerungen - ohne entsprechenden Mehrwert.
Die PAK + Krankenhaus-Ticket + Rückmeldefax ergibt zusammen die vollständige Dokumentation.
Kein Element allein - aber zusammen lückenlos.
(Quelle: IdF NRW 2024)

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Der QR-Code bringt Sie zur Website von „Notfallguru“ mit einer guten Zusammenfassung der wichtigsten Schemata bei einem MANV, vor allem auch in der initialen Phase. Die Seite von Notfallguru (oder die – kostenpflichtige – App) sind fast ein „must have“ in der präklinischen Notfallmedizin.

5.4 Führungsphasen beim MANV

Phase 1 – Initialphase: Vorläufige Führung

Die Initialphase beginnt mit dem Eintreffen der ersten Rettungsmittel. LNA und OrgL sind meist noch nicht vor Ort.

Die Aufgaben in dieser Phase:

  • Lagefeststellung: Wie viele Patienten? Wie verletzt? Welche Gefahr besteht noch?

  • Ressourcen alarmieren: Sofortige Nachforderung über die Leitstelle – lieber zu viel als zu wenig.

  • Priorisierung (Vorsichtung) der SK-I-Patienten und lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • Soforttransporte organisieren: SK-I-Patienten so schnell wie möglich ins Krankenhaus

  • Kräfte und Material aus Bereitstellungsräumen heranführen – aber NICHT zurückhalten!

🔴 WICHTIG

Bis zur Sicherstellung der Erstversorgung und aller Soforttransporte darf es kein Zurückhalten von medizinischem Personal oder Material in Bereitstellungsräumen geben. Jede Verzögerung kann Menschenleben kosten.

Phase 2 – Etablierte Führung: LNA und OrgL übernehmen

Wenn LNA und OrgL eintreffen, übernehmen sie von der kommissarischen Führung. Die strukturierte Übergabe muss erfolgen. Dann wird die Führungsstruktur systematisch ausgebaut:

  • Übergabe vom kommissarischen Führer: Lageinformation, laufende Maßnahmen, offene Aufgaben

  • Aufbau der Führungsstruktur: EA Medizinische Rettung mit UEA

  • Systematische Sichtung aller Patienten durch den LNA

  • Ausbau der Ressourcen: EE NRW, AB-MANV, GW-San anfordern

  • Patientenverteilung auf Krankenhäuser über IG NRW

  • Grundschutz mit der Leitstelle abstimmen: Verfügbare Einheiten für den laufenden Notfallbetrieb außerhalb des MANV-Bereichs zuweisen

  • Eigenschutz sicherstellen: Schutzausrüstung, Infektionsschutz und PSNV-E-Verfügbarkeit für alle eingesetzten Kräfte klären

  • Kommunikationsstruktur aufbauen: Rufgruppen zuweisen, Fleetmapping umsetzen, Melde- und Befehlswege für alle Unterabschnitte festlegen

  • Nachforderungsbedarf kalkulieren: Sofortbedarfe ermitteln, Abschnittsmeldungen auswerten, übertörtliche Anforderung (EE NRW, MTF) vorbereiten

5.5 Aufbau des Einsatzabschnitts Medizinische Rettung

Der Einsatzabschnitt (EA) Medizinische Rettung wird durch LNA und OrgL gemeinsam geführt. Er gliedert sich in Unterabschnitte (UEA):

Struktur Führung Kernaufgaben
EA Medizinische Rettung LNA + OrgL Gesamtführung; medizinische und taktische Entscheidungen; Kommunikation mit Einsatzleiter
UEA Erstversorgung UEA-Führer (z. B. erfahrener NotSan – NEF Fahrer) Patientenablage; Sichtung; lebensrettende Maßnahmen
UEA Transportorganisation UEA-Führer, Ergänzung mit NA (bei großer Lage und Verfügbarkeit), zur tatsächlichen Priorisierung der Transporte Ladezone; Krankenhauszuweisung; Rettungsmittelzuweisung; Trageaufgaben
UEA Bereitstellungsraum RD UEA-Führer Sammlung und Vorhaltung von Rettungsmitteln und Personal; Abruf durch Ladezone

Der Bereitstellungsraum als eigenständige Führungseinheit

Der Bereitstellungsraum ist mehr als ein Parkplatz für wartende Rettungsmittel. Er ist eine eigenständige taktische Einheit – und er braucht entsprechend eine eigene Führungsstruktur. Der Bereitstellungsraum-Einheitsleiter (BR-EL) übernimmt die Verantwortung für die geordnete Sammlung, Bereitstellung und Disposition aller eintreffenden Kräfte und Fahrzeuge. Ohne diese Stelle degeneriert der Bereitstellungsraum zu einem unkontrollierten Wartbereich, aus dem Ressourcen nach Zufälligkeit statt nach Bedarf abgerufen werden.

Die Anzahl der benötigten Bereitstellungsräume ergibt sich aus Lage, Zugänglichkeit und erwarteter Ressourcenmenge. Eine Faustregel: Ab ca. 10 gleichzeitig wartenden Fahrzeugen ist ein eigenständig geführter Bereitstellungsraum mit definiertem BR-EL sinnvoll. Mehrere Bereitstellungsräume können bei großräumigen Lagen sinnvoll sein – wenn die Zufahrtswege sie erfordern oder eine räumliche Trennung taktisch geboten ist.

Der Meldekopf ist die Anlaufstelle am Eingang des Bereitstellungsraums: Hier melden sich eintreffende Einheiten an, werden erfasst und nach Bedarf weiterdisponiert. Der Meldekopf ermöglicht dem BR-EL jederzeit eine aktuelle Ressourceübersicht – und dem OrgL auf Abruf einen belastbaren Gesamtstatus. Wer den Meldekopf nicht einrichtet, führt im Dunkeln.

🟡 MERKSATZ

BR-EL und Meldekopf sind keine Extras. Sie sind Voraussetzung dafür, dass der OrgL jederzeit weiß, was ihm tatsächlich zur Verfügung steht – und was nicht. Der Bereitstellungsraum ohne Meldekopf ist eine schwarze Box.

Patientenfluss und Ladezone

Stellen Sie sich den MANV-Einsatz als Fließband vor — aber eines, das Sie selbst konstruieren müssen, während es bereits läuft. Der Patientenfluss ist die räumliche und zeitliche Logik dieses Fließbandes: vom Schadensort über die Patientenablage, durch die Ladezone, bis ins Krankenhaus. Bricht diese Kette an einer einzigen Stelle zusammen, staut sich alles dahinter. Patienten warten, Transportmittel werden blockiert, Ressourcen verpuffen — und Menschen sterben, die hätten überleben können.

Der reibungslose Patientenfluss ist deshalb keine organisatorische Kür, sondern eine medizinische Kernaufgabe. Die Transportorganisation ist, wie das IdF NRW es treffend formuliert, eine „medizinisch induzierte Logistikaufgabe" — mit dem Ziel, den richtigen Patienten, mit dem richtigen Transportmittel, zur richtigen Zeit, ins richtige Krankenhaus zu bringen. Häufig parallel, immer unter Zeitdruck.

Die Ladezone ist der taktisch sensibelste Punkt im gesamten Patientenfluss. Hier treffen medizinische Priorisierung und logistische Realität aufeinander. Wer die Ladezone nicht beherrscht, verliert die Kontrolle über den gesamten Abtransport.

Vier Grundsätze – die gelten, egal wie chaotisch die Lage ist:

  1. Nur Transportfahrzeuge gehören in die Ladezone. NEF, Arztbegleitfahrzeuge und sonstige Begleitfahrzeuge haben in der Ladezone nichts zu suchen. Jeder falsch geparkte RTW, der wegen eines danebenstehenden NEF nicht einfahren kann, kostet Zeit — und damit im Zweifel ein Leben. Der Platz in der Ladezone ist begrenzt und muss ausschließlich dem Patiententransport dienen. Begleitfahrzeuge werden außerhalb positioniert.

  2. Einbahnstraßensystem: Zu- und Abfahrt konsequent trennen. Gegenverkehr in der Ladezone ist keine Unannehmlichkeit — er ist ein taktischer Systemfehler. Das Einbahnstraßenprinzip verhindert Blockaden, beschleunigt den Fahrzeugwechsel und schützt gleichzeitig die Einsatzkräfte. Dabei ist die Aufstellposition der Fahrzeuge sorgfältig zu wählen: Die oft reflexartig gewählte Schrägparkposition an Landstraßen klingt praktisch, erzwingt aber häufig Rückwärtsfahrmanöver in den laufenden Verkehr — ein unnötiges Sicherheitsrisiko. Die Längsaufstellung auf Seitenstreifen ist in vielen Szenarien die überlegene Alternative.

  3. Transportfähigkeit im Fahrzeug herstellen — nicht in der Ladezone. Das ist ein Fehler, der immer wieder gemacht wird: Die Besatzung lädt den Patienten, schließt die Türen — und beginnt dann in der Ladezone mit EKG, Pulsoxymetrie und Monitoring. In dieser Zeit blockiert das Fahrzeug einen Stellplatz, der für den nächsten Patienten gebraucht wird. Die Regel lautet deshalb: Patient einladen, Ladezone sofort verlassen, Transportfähigkeit auf dem Stellplatz außerhalb herstellen. Jede Minute Standzeit in der Ladezone ist eine Minute, die dem nächsten Patienten fehlt.

  4. Direkte Kommunikation zwischen Ladezone und Bereitstellungsraum. Der klassische Dienstweg — Anforderung über die Einsatzabschnittsleitung an den Einsatzleiter, der dann Fahrzeuge aus dem Bereitstellungsraum abruft, kostet wertvolle Minuten. Effektiver ist eine zugelassene Direktkommunikation zwischen Ladezone und Bereitstellungsraum. Sobald ein Transportmittel in der Ladezone abgeladen wurde, kann direkt das nächste abgerufen werden, ohne Umweg über die Führungskette. Voraussetzung: Der Bereitstellungsraum muss jederzeit ausreichend besetzt bleiben — diese Direktkommunikation entbindet die Abschnittsleitung nicht von ihrer Ressourcenübersicht.

✅ MERKHILFE

Die Ladezone ist kein Behandlungsbereich und kein Wartebereich. Sie ist eine Schleuse — Patienten kommen rein, Transportmittel kommen rein, beides verlässt die Zone so schnell wie möglich. Wer die Ladezone zum Stehen bringt, bringt den gesamten Abtransport zum Stehen.

Unterschätzter Ressourcenbedarf

Ein häufiges Planungsversäumnis: Sowohl der Personalbedarf als auch der Flächenbedarf der Ladezone werden systematisch unterschätzt. Einweiser, Dokumentationskräfte, Fahrzeugführer im Bereitstellungsraum — all das muss eingeplant und frühzeitig mit dem Gesamteinsatzleiter abgestimmt werden. Wer erst in der heißen Phase merkt, dass die Ladezone unterbesetzt ist, kann das nicht mehr korrigieren, ohne an anderer Stelle zu schwächen.

Die Planung der Ladezone beginnt daher nicht beim Eintreffen des ersten Transportmittels. Sie beginnt mit dem Aufbau der Führungsstruktur — und ist eine der ersten Aufgaben, die OrgL und Einsatzabschnittsleiter gemeinsam klären müssen.

Fallbeispiel: Busunfall auf der A57

📋 FALLBEISPIEL – Busunfall A57 | Integrationsaufgabe Kapitel 5

AUSGANGSLAGE: Samstagabend, 22:15 Uhr. Ein Reisebus mit 52 Insassen kommt auf der A57 bei Neuss von der Fahrbahn ab und kippt auf die Seite. Der ersteintreffende RTW meldet über Funk: 'Schätzungsweise 45 Betroffene, mindestens 10 offensichtlich schwer verletzt, Fahrzeug auf der Seite, Kraftstoffaustritt sichtbar, Feuerwehr und Polizei alarmiert.'

Zwei weitere RTW und ein NEF sind auf Anfahrt. LNA und OrgL sind alarmiert, ETA 12 Minuten.

AUFGABE: Arbeiten Sie die folgenden Fragen anhand der Inhalte dieses Kapitels durch:

1. METHANE-Erstmeldung: Formulieren Sie die vollständige METHANE-Meldung auf Basis der vorliegenden Informationen. Welche Punkte sind noch unbekannt und werden mit 'wird nachgemeldet' angegeben?

2. Kommissarische Führung: Welche Maßnahmen ergreift der ersteintreffende NotSan in den ersten 5 Minuten? Welche Ressourcen fordert er an – und warum darf er kein Personal im Bereitstellungsraum zurückhalten?

3. Priorisierung: Der Bus hat 52 Insassen. Schätzen Sie auf Basis des klassischen 40-20-40-Schutzziels: Wie viele Patienten je Sichtungskategorie sind zu erwarten? Welche Ressourcen (RTW, NEF, KTW) benötigen Sie rechnerisch nach der 3-2-1-Regel?

4. Erstversorgung: Beschreiben Sie, wo Sie die Patientenablage einrichten und warum. Wie viele Führungskräfte benötigen Sie in der Patientenablage? Welche LSM werden bei SK-I-Patienten priorisiert?

5. Re-Triage und SK IV: 20 Minuten nach Einsatzbeginn verschlechtert sich eine 78-jährige Patientin, die initial SK II war, deutlich – Glasgow Coma Scale sinkt auf 5, Atemfrequenz unregelmäßig. Welche Schritte werden eingeleitet? Gleichzeitig liegt ein 45-jähriger Mann mit schwerstem Polytrauma vor, bei dem der LNA unter Ressourcenknappheit eine SK-IV-Einstufung erwägt. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

6. Ladezone und Soforttransport: Nach 25 Minuten sind 4 RTW gleichzeitig in der Ladezone, davon steht ein RTW seit 8 Minuten und führt gerade die Monitoranlage durch. Wie reagieren Sie als OrgL? Was ist das Prinzip, das hier verletzt wird?

HINWEIS: Musterlösungen zu diesem Fallbeispiel finden Sie im Anhang des Lehrgangsordners. Empfehlung: Diskutieren Sie die Lösung im Tandem – eine Person übernimmt die LNA-Perspektive, die andere die OrgL-Perspektive.

ZUSAMMENFASSUNG – KAPITEL 5

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • MANV liegt vor, wenn das Patientenaufkommen die verfügbaren Ressourcen übersteigt – zentraler Paradigmenwechsel: vom individuellen Patienten zur größtmöglichen Anzahl.

  • Begriffsabgrenzung: MANV (Infrastruktur intakt) – Großschadensfall (überörtliche Hilfe nötig) – Katastrophe (Infrastruktur zerstört).

  • Planungsgrundlage NRW: MANV 50 Patienten; klassisch 40-20-40 (SK I–II–III); neu seit 2024: 20-30-50.

  • PEST-Rahmen: Priorisierung → Erstversorgung → Soforttransporte → Transport – kein Zurückhalten von Personal oder Material bis E und S gesichert sind.

  • 3-2-1-Regel: je 10 Patienten (40-20-40) → 3 RTW + 2 NEF + 1 KTW. Lokale Sonderfahrzeuge (AB-MANV, GW-San) können Ressourcen ersetzen.

  • Sichtungskategorien: SK I (Rot, vital bedroht) – SK II (Gelb, schwer) – SK III (Grün, leicht) – SK IV (Blau, ohne Chance) – Tot (Schwarz).

  • Priorisierung = nichtärztliche Vorsichtung nach PRIOR; ärztliche Sichtung koordiniert der LNA; Re-Triage ist kontinuierliche Pflicht.

  • Patientenablage: aktiver Versorgungsbereich, nicht Wartezone; min. 4,5 m² pro Patient; je 10 Patienten eine Führungskraft.

  • SK-IV-Entscheidung: ausschließlich ärztlich, Vier-Augen-Prinzip, reversibel – Entscheidung FÜR das Leben mehrerer, nicht GEGEN ein Leben.

  • EA Medizinische Rettung: LNA (medizinisch) + OrgL (taktisch) führen gemeinsam UEA Erstversorgung, Transport und Bereitstellungsraum.

  • Ladezone: Schleuse, kein Behandlungsbereich – Einbahnstraßensystem, sofortiges Verlassen nach Beladung, Direktkommunikation mit Bereitstellungsraum.

Lernfragen zur Selbstkontrolle

  • Was sind die vier Sichtungskategorien in NRW? Beschreiben Sie für jede Kategorie die Bedeutung und die sich daraus ergebende Konsequenz.

  • Was ist der Unterschied zwischen 'Priorisierung' und 'ärztlicher Sichtung'? Wer darf was?

  • Beschreiben Sie den Aufbau des EA Medizinische Rettung und die Aufgaben seiner drei UEA.

  • Warum darf der AB-MANV nicht als 'ausreichend für 50 Patienten' geplant werden?

  • Was bedeutet 'Einbahnstraßensystem' in der Ladezone und warum ist es wichtig?


KAPITEL 6

Besondere Einsatzlagen

LERNZIELE DIESES KAPITELS

Nach dem Durcharbeiten dieses Kapitels…

  • Haben Sie einen Überblick über besondere Einsatzlagen

  • Können Sie das Drei-Zonen-Modell bei terroristischen Anschlägen (HEIKAT) anwenden

  • Kennen Sie die Grundprinzipien der taktischen Medizin

  • Verstehen Sie die Zusammenarbeit von Polizei und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr

  • Kennen Sie die Grundprinzipien von CBRNE-Lagen