Kapitel 2 von 15

Rechtliche Grundlagen

2.1 Gesetzgebung im Überblick

Das deutsche Recht ist föderalistisch aufgebaut: Gesetze werden auf Bundes- und Landesebene erlassen. Im Bereich der Gefahrenabwehr (Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz) ist der Rettungsdienst sowie der Katastrophenschutz Ländersache (z. B. BHKG NRW, RettG NRW), während der Zivilschutz (im Spannungs- oder Verteidigungsfall) Bundesaufgabe ist (ZSKG). Der Bund leistet subsidiär Katastrophenhilfe (Art. 35 GG).

Als zukünftige Führungskraft müssen Sie die für Ihre Tätigkeit relevanten Gesetze kennen – nicht wie ein Jurist, aber so gut, dass Sie wissen, was Sie dürfen, was Sie müssen und wo Ihre Grenzen liegen.

Ebene Rechtsbereich Wichtigstes Gesetz
Bund Zivilschutz Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
Bund Infektionsschutz Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Land NRW Rettungsdienst Rettungsgesetz NRW (RettG NRW)
Land NRW Brandschutz & KatS BHKG (Gesetz über Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz)
Land NRW Krankenhäuser Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW)
Land NRW Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Land NRW Psychisch Kranke PsychKG NRW (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten)

✅ MERKHILFE

MERKHILFE:
Bund = Krieg und Seuchen
Land = Alltag und Rettungsdienst.
Kommunen = Umsetzung vor Ort.

2.2 Das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW)

Das RettG NRW ist das zentrale Gesetz für Ihre Tätigkeit als LNA oder OrgL in Nordrhein-Westfalen. Es regelt die Aufgaben des Rettungsdienstes, die Zuständigkeiten und – seit der Gesetzesänderung 2015 – ausdrücklich auch die Funktionen von LNA und OrgL.

Grundaufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst in NRW hat zwei Kernaufgaben:

  • Notfallrettung: Lebensrettende Maßnahmen und Transport von Notfallpatienten in ein geeignetes Krankenhaus – so schnell wie möglich.

  • Krankentransport: Beförderung von kranken, verletzten oder hilflosen Personen, die keiner Notfallrettung bedürfen, aber medizinisch betreut werden müssen.

Bedarfsplanung und Hilfsfrist

Die Kreise und kreisfreien Städte stellen als Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne auf. Diese legen u. a. fest:

  • Zahl und Standorte der Rettungswachen

  • Anzahl der Rettungsmittel (RTW, NEF, KTW)

  • Die einzuhaltende Hilfsfrist (Zielmarke: Eintreffen innerhalb von 8 Minuten nach Notruf)

  • Maßnahmen und Planungen für Großschadensereignisse (MANV)

Die gesetzliche Verankerung von LNA und OrgL – § 7 Abs. 3 RettG NRW

Seit der Gesetzesänderung 2015 ist die Funktion des Organisatorischen Leiters im RettG NRW verankert. Der entsprechende Absatz lautet sinngemäß:

ℹ️ HINWEIS

Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärztinnen und Notärzte und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Im Einsatz können Leitende Notärztinnen und Notärzte den mitwirkenden Ärztinnen und Ärzten in medizinisch-organisatorischen Fragen Weisungen erteilen. Der Träger des Rettungsdienstes kann ergänzend in ausreichendem Umfang Organisatorische Leitungen Rettungsdienst bestellen und deren Einsatz regeln.

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Der LNA ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss bestellt und eingesetzt werden.

  • Der OrgL ist optional ('kann') – die Entscheidung liegt beim Träger.

  • Die Bestellung erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes, nicht durch die Einsatzleitung.

  • Der LNA darf mitwirkenden Ärzten medizinisch-organisatorische Weisungen erteilen. Gegenüber nichtärztlichem Personal und anderen Organisationen (z. B. Feuerwehr) hat er jedoch KEINE gesetzliche Weisungsbefugnis.

🔴 WICHTIG

WICHTIGE GRENZE: Der LNA ist kein Einsatzleiter im Sinne des BHKG. Er leitet den medizinischen Einsatzabschnitt. Weisungen gegenüber der Feuerwehr oder Polizei sind rechtlich nicht gedeckt – hier gilt das Einvernehmensprinzip.

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Im Zweifel hilft meist ein Blick ins Gesetz.

2.3 Das BHKG – Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz

Das BHKG NRW regelt Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz in einem einheitlichen Gesetz. Für LNA und OrgL ist vor allem § 34 BHKG relevant.

§ 34 BHKG: Einheitliche Führung bei gemeinsamen Einsätzen

§ 34 BHKG schreibt vor, dass gemeinsame Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz so zu organisieren sind, dass ein abgestimmtes Handeln unter einheitlicher Leitung gewährleistet ist.

Das eröffnet zwei wichtige Möglichkeiten für LNA und OrgL:

  • Einbindung in die Einsatzleitung: Wenn es einen Einsatzleiter nach BHKG gibt, kann dieser LNA und OrgL als Einsatzabschnittsleiter Medizinische Rettung einbinden. Es entsteht kein Anspruch darauf – es ist eine Kann-Regelung.

  • Übertragung der Einsatzleitung: Bei vorwiegend rettungsdienstlich geprägten Lagen (z. B. Norovirus-Ausbruch in einem Altenheim) kann die Einsatzleitung im gegenseitigen Einvernehmen auf LNA oder OrgL übertragen werden.

✅ MERKHILFE

PRAXISHINWEIS: Weisungen der Einsatzleitung nach BHKG gegenüber dem Rettungsdienst können nur organisatorischer, nicht medizinischer Natur sein. Die medizinischen Entscheidungen bleiben beim LNA.

Einsätze außerhalb von RettG und BHKG

Führungskräfte des Rettungsdienstes werden auch außerhalb des RettG und BHKG angefordert. Wichtige Beispiele:

Einsatzart Rechtliche Grundlage Zuständige Behörde
Bombenräumung (vorgeplant) Ordnungsbehördengesetz (OBG) Ordnungsbehörde / Gemeinde
Infektionslagen / Seuchen Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gesundheitsamt
Psychische Notfälle in Sonderlage PsychKG NRW Ordnungsbehörde / Gesundheitsamt

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Im Zweifel hilft meist ein Blick ins Gesetz.

2.4 Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW)

Das KHGG NRW regelt u.a. die Anforderungen an Krankenhäuser im Bereich der Notfallversorgung. Für den MANV-Einsatz ist die Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) von Bedeutung.

Jedes Krankenhaus ab einer bestimmten Größe ist verpflichtet, einen KAEP vorzuhalten. Dieser Plan regelt:

  • Wie das Krankenhaus auf einen MANV reagiert (Alarmierungskette, Phasensystem)

  • Welche zusätzlichen Kapazitäten kurzfristig mobilisiert werden können

  • Wie die Kommunikation mit dem OrgL und der Leitstelle erfolgt

Als OrgL koordinieren Sie die Patientenverteilung auf Krankenhäuser. Das Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) zeigt Ihnen in Echtzeit, welche Kapazitäten welches Krankenhaus hat.

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Im Zweifel hilft meist ein Blick ins Gesetz.

2.5 Persönliche Haftung und rechtlicher Schutz

Mit der Bestellung als LNA oder OrgL übernehmen Sie Verantwortung – und damit verbunden ist das Thema Haftung. Das klingt beängstigend, ist aber bei ordentlichem Handeln gut beherrschbar.

Amtshaftung

LNA und OrgL werden von einer öffentlichen Stelle (dem Rettungsdienstträger) bestellt und handeln in dieser Funktion als Amtsträger. Im Falle eines Schadens haftet grundsätzlich der Staat (Amtshaftung nach Art. 34 GG, § 839 BGB). Eine persönliche Haftung tritt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ein.

Strafrechtliche Verantwortung

Auch bei Amtshaftung bleibt die strafrechtliche Verantwortung beim handelnden Individuum. Relevante Straftatbestände können sein:

  • Körperverletzung durch Unterlassen (§ 223 StGB)

  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)

Schutz durch korrekte Dokumentation

Die wichtigste Schutzmaßnahme ist eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Entscheidungen im Einsatz. Wer dokumentiert, warum er wann was entschieden hat, kann im Nachhinein seine Entscheidungen begründen. Fehlende Dokumentation kann im Zweifel zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

🟡 MERKSATZ

Kenne dein Gesetz – nur wer weiß, was er darf, kann richtig führen. Und: Wer dokumentiert, schützt sich selbst.

ZUSAMMENFASSUNG – KAPITEL 2

Das Wichtigste auf einen Blick:

Das RettG NRW ist die gesetzliche Grundlage für LNA und OrgL in NRW – seit 2015 ist der OrgL dort explizit erwähnt.

Der LNA hat Weisungsbefugnis gegenüber mitwirkenden Ärzten, aber nicht gegenüber anderen Organisationen.

Das BHKG ermöglicht die Einbindung von LNA/OrgL in die Gesamteinsatzleitung und die Übertragung der Einsatzleitung.

Das KHGG regelt die Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) – wichtig für die Patientenverteilung.

LNA und OrgL handeln als Amtsträger; bei ordnungsgemäßem Handeln greift die Amtshaftung. Dokumentation ist der wichtigste Selbstschutz.

Formale Ernennung als LNA – Haftungsrechtliche Voraussetzung

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind der erfahrenste Notarzt weit und breit, alle nennen Sie 'den LNA', die Leitstelle behandelt Sie wie einen, die Kollegen auch – aber irgendwann steht ein Anwalt in Ihrem Büro. Und dann stellt sich heraus: Sie waren gar kein LNA. Zumindest nicht im Rechtssinne. Das klingt absurd. Passiert aber. Die entscheidende Frage ist die: Wer hat Sie eigentlich förmlich berufen? Nicht wer Sie de facto als LNA eingesetzt hat, sondern wer Ihnen schriftlich bestätigt hat, dass Sie als LNA des Rettungsdienstträgers handeln. Nur das zählt. Alles andere ist juristisch Luft (Marung, Birkholz, Dittmar 2014).

Ohne diese förmliche Bestellung handeln Sie im Schadensfall als Privatperson – ohne Amtshaftungsschutz. Alle Fehler, die im Einsatz passieren, können dann direkt Ihnen persönlich angelastet werden. Das gilt auch, wenn der Chefarzt Sie 'eingeteilt' hat. Das gilt auch, wenn die Leitstelle routinemäßig Ihren Namen ins System einträgt. Und es gilt erst recht, wenn irgendjemand sagt 'der macht das immer'. Ohne Bestellungsurkunde: kein Schutz.

Was sollten Sie also konkret tun? Checken Sie, bevor Sie überhaupt den ersten Dienst antreten, ob Ihre Bestellung schriftlich vorliegt, ob sie aktuell ist und ob der zuständigen Leitstelle Bescheid gegeben wurde. Das dauert einen Nachmittag. Im Zweifelsfall fragen Sie beim Rettungsdienstträger direkt nach – und bestehen Sie auf ein Dokument. Und genau das ist der Punkt, der im Alltag gern untergeht: Im ersten Einsatz fragt das keiner. Erst im Nachgang, wenn es brennt.

Lernfragen zur Selbstkontrolle

  • Was ist der Unterschied zwischen der Weisungsbefugnis des LNA gegenüber Ärzten und gegenüber der Feuerwehr?

  • In welchem Gesetz ist die Funktion des OrgL explizit erwähnt, und seit wann?

  • Welche Möglichkeiten bietet § 34 BHKG für LNA und OrgL bei gemeinsamen Einsätzen?

  • Erläutern Sie den Unterschied zwischen Amtshaftung und persönlicher Haftung für LNA und OrgL.

  • Warum ist die Dokumentation im Einsatz für LNA und OrgL so wichtig? Nennen Sie zwei konkrete Gründe.

KAPITEL 3

Grundlagen der Führung

LERNZIELE DIESES KAPITELS

Nach dem Durcharbeiten dieses Kapitels wissen Sie:

Was Führung im Einsatzkontext bedeutet und worin sie sich vom Alltag unterscheidet

Wie das Führungssystem nach FwDV 100 aufgebaut ist

Wie der Führungsvorgang als Kreislauf funktioniert

Welche Führungsmittel zur Verfügung stehen

Welcher Führungsstil in welcher Situation angemessen ist